Feriendienst für die Erstklässler:innen in den Sommerferien
Liebe Eltern,
Ihr Kind wird nach den Sommerferien eingeschult und besucht dann auch eine unserer Hort-Einrichtungen. Alle Kinder berufstätiger* Eltern haben Anspruch auf die Teilnahme an der Ferienbetreuung in unseren Einrichtungen.
Ihr Kind hat Anspruch auf Feriendienst ab dem 01. August (und nach der Schließzeit).
Für die Teilnahme am Feriendienst müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig anmelden.
Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bis spätestens 31. Mai in unserer Verwaltung (Tel.: 433 0451). Sie werden dann in unsere Liste aufgenommen und erhalten das Anmeldeformular rechtzeitig per Post.
Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Abgabefrist! Eine verspätet eingereichte Anmeldung können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
* darunter fallen Eltern, die regelmäßig an einer Ausbildung/Fortbildung teilnehmen, eine Schule besuchen, berufstätig sind oder an einer Maßnahme des Jobcenters teilnehmen