Freie Plätze: siehe „Aktuelles"


Anmeldefrist Hort im Jahr 2022

Für das Jahr 2022 können Eltern Grundschulkinder, die einen Hortplatz benötigen, ab dem 14. Februar (bis 01.03.22) in unseren Einrichtungen anmelden.

 

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin! Die Telefonnummern der Einrichtungen finden Sie auf der Seite „unsere Einrichtungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zwischen 13 und 15 Uhr keine Termine vereinbart werden können (Mittagessen, Hausaufgabenzeit). Beratungen finden zwischen 15 und 16 Uhr statt.

 

Aufgrund der Corona Pandemie können 2022 keine Hospitationen oder persönliche Beratungen angeboten werden, sondern finden telefonisch statt.


Hortanmeldung - wichtige Informationen!


Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass Ihr Kind NICHT automatisch für den Hort angemeldet ist wenn Sie es an einer Grundschule anmelden, an der es einen Hort gibt!

 

Beim Hort handelt es sich um eine Kindertageseinrichtung und damit um eine eigenständige Institution!

 

Dear parents,

 

please note that your child will not be automatically enrolled in the after-school-daycare program when you enroll your child at school. 

 

Enrollment of your child at the daycare-center is required! Please contact the daycare-center or call our office.

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Ab dem 01. August 2017 gilt die neue Beitragsordnung (s. Downloads / Wichtige Informationen)

 

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So melden Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung an


Achtung: wichtige Änderung ab 2021: Ab Mai 2021 erfolgt die Anmeldung nicht mehr in den Kindertageseinrichtungen, sondern erfolgt schriftlich oder online über das Kita-Portal bei der Senatorin für Kinder und Bildung.


Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den „Tag der offenen Tür“ der Einrichtung, in der Sie Ihr Kind anmelden möchten. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich die Einrichtung anzuschauen und Fragen zu stellen.

 

Sie erhalten dort auch unser Anmeldeformular (nur noch im Januar 2021), das auch auf unserer Homepage unter „Downloads“ heruntergeladen werden kann.

 

Die pädagogischen Fachkräfte vor Ort stehen Ihnen an diesem Tag für Fragen zur Verfügung und informieren Sie über die Anmelde- und Aufnahmekriterien. Die Beratung wird dokumentiert (Vorschrift).

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Einrichtungen nicht ohne vorherige Anmeldung besichtigt werden können (Datenschutz). Hinzu kommt, dass die pädagogischen Fachkräfte während der regulären Betreuungszeiten im laufenden Betrieb keine Zeit haben, um Fragen ausführlich zu beantworten.

 

Bitte vereinbaren Sie unbedingt rechtzeitig einen Termin, falls Sie die Einrichtung nicht am Tag der offenen Tür besichtigen können.


Die Anmeldefrist beginnt jedes Jahr direkt nach den Weihnachtsferien und dauert ca. drei Wochen. Das genaue Ende der Frist wird jedes Jahr von der Behörde festgelegt. Sie finden den aktuellen Termin unter:  DOWNLOADS 

 

Eltern können ihre Kinder das ganze Jahr über in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Laut dem Ablaufplan zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen des Landes Bremen, werden die Zusagen für den Krippen- und Elementarbereich um den 20. Februar herum versendet. D. h., die Aufnahmeplanung muss vor diesem Zeitraum abgeschlossen sein, damit die Zusagen rechtzeitig versendet werden können. Eltern, die nach diesem Zeitpunkt anmelden, erhalten möglicherweise nicht gleich einen Platz für ihr Kind, falls alle Plätze bereits belegt sind. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten (s. u.). 

 

Damit Ihr Kind angemeldet werden kann benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kinder-ID (ab 2021 / vorher Kita-Pass)
  • Die Anmeldung erfolgt über das Kita-Portal Bremen
  • Das gesamte Anmeldeverfahren erfolgt über das Kita-Portal, bei einer Zusage wird im Anschluss ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

WICHTIG: 

 

Jedes Kind erhält eine so genannte Kinder-ID. Diese ID-Nummer benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Kindes. Sollten Sie die Kinder-ID von der Senatorin für Kinder und Bildung nicht erhalten haben, können sie diese bei der Fachlichen Leitstelle Kindertagesbetreuung erfragen. Die ID-Nummer wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugeschickt.

 

Zentrale Kontaktdaten für Eltern: 

Die Senatorin für Kinder und Bildung 

Postanschrift: Rembertiring 8-10, 28195 Bremen 

Anmeldung für ein Angebot in der Kindertagesbetreuung über das 

Kita-Portal: https://kitaportal.bremen.de 

Beratung per Kita-Hotline: 0421-361-92000 

(Sprechzeiten Mo + Do 9-11:00 Uhr & Di + Mi 13:30-15:30 Uhr) 

 

Beratung per Mail: tagesbetreuung@kinder.bremen.de 

                                                               

WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR SCHULKINDER:

 

Schulkinder erhalten ab dem 01.01.2018 eine "Betreuungskennziffer" (BKZ). Diese soll die bisher verwendete ID-Nummer ersetzen. Dies gilt nur für die Kinder, die ab dem 01.08.2018 eingeschult werden. Die Behörde prüft das neue Verfahren zurzeit noch.

 

Diese ID-Nr. müssen Sie in das Anmelde-Formular eintragen! Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung jedes Kindes

 

Das ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte vor Ablauf der Anmeldefrist an die Verwaltung der Kindertagesstätten Nord e. V.

 

Alle Anmeldungen, die während der Anmeldefrist abgegeben werden, werden nach Ablauf der Frist auf bestimmte Kriterien hin überprüft. Diese Aufnahmekriterien sind durch das „Ortsgesetz zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadtgemeinde Bremen (Aufnahmeortsgesetz BremAOG“) geregelt. 

 

Die Aufnahmekriterien laut BremAOG lauten:

 

§ 5 Rechtsanspruch, Aufnahme von Kindern

 

(5) Werden mehr Kinder angemeldet als Plätze vorhanden sind oder eingerichtet werden können, sind die Auswahlkriterien des § 6 anzuwenden. 

 

(6) Schulkinder werden nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und der Auswahlkriterien des § 6 aufgenommen, wenn in Wohnortnähe kein vorrangig zu nutzendes schulisches Ganztagsangebot verfügbar ist. 

 

(7) Die Aufnahme eines Kindes in eine durch die Stadtgemeinde Bremen geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle darf nicht aus Gründen seiner Herkunft und seiner Nationalität sowie nicht aus konfessionellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen verweigert werden. 

 

§ 6 Auswahlkriterien 

 

 

 1. Die Tageseinrichtung oder die Kindertagespflegestelle befindet sich in Wohnortnähe des Kindes oder in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Erziehungsberechtigten.

 

2. Das Kind hat Geschwister, die diese Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. 

 

3. Die Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach, nehmen diese auf, sind arbeitssuchend, befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung oder erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. 

 

4. Das Kind wird bis zum 30.09. des Kindergartenjahres, für das die Anmeldung erfolgt, fünf Jahre alt

 

5. Das Kind lebt nur mit einem Erziehungsberechtigten, der die Voraussetzungen nach Nr. 3 erfüllt, zusammen.

 

(2) Die Auswahlkriterien sind gleichrangig. Werden mehrere Kriterien von einem Kind erfüllt, ist dies bevorzugt vor einem Kind, das weniger Kriterien erfüllt, aufzunehmen. Erfüllen mehrere Kinder gleich viele Kriterien, ist über die Aufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

(3) Unabhängig von der Anzahl der erfüllten Kriterien sind Kinder vorrangig aufzunehmen, für die das Amt für Soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes im Sinne des § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. 

 

(4) Begründen die Erziehungsberechtigten die Auswahl einer Tageseinrichtung mit der besonderen fachlichen, weltanschaulichen oder religiösen Konzeption der Einrichtung, so ist dies ein gleichrangiges Auswahlkriterium neben den in Absatz 1 genannten Kriterien. 

 

(5) Für die Aufnahme von Schulkindern gelten abweichend von Absatz 1 bis 4 folgende Kriterien: 

 

1. Vorrangig aufzunehmen sind Kinder, für die das Amt für Soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes im Sinne des § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. 

 

2. Im Übrigen haben Kinder Vorrang, wenn deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, diese aufnehmen, arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten. Von diesen Kindern sollen zunächst diejenigen aufgenommen werden, die eine in der Nähe liegende Schule besuchen. 

 

3. Handelt es sich aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung um ein Angebot mit stadtweitem Einzugsbereich, kann mit Zustimmung der Senatorin für Kinder und Bildung auf den Vorrang der Schulnähe aus Nr. 2 Satz 2 verzichtet werden. 

 

4. Soweit nach Anwendung der Vorrangregelungen nach Nummer 1 und 2, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Ausnahme nach Nummer 3, wegen Gleichrangigkeit och eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, sind unter den gleichrangigen Kindern jüngere vor den älteren aufzunehmen.

 

(6) Die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen von gemeinnützigen Elternvereinen darf auch nach Prüfung der Auswahlkriterien davon abhängig gemacht werden, ob die jeweiligen Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, den Elternverein mitzutragen. Dies erfolgt in der Regel auf der Basis einer Mitgliedschaft und durch das aktive Eintreten für die satzungsgemäßen Ziele des Vereines. 

Wichtiger Hinweis:

 Alle Kindertageseinrichtungen müssen die Aufnahme von Kindern nach diesen gesetzlichen Vorgaben planen. Für die Aufnahme von Grundschulkindern in einen Hort besteht kein Rechtsanspruch, so dass es leider vorkommen kann, dass ein „älteres“ Grundschulkind (Viertklässler) keine Zusage für einen Hortplatz bekommt, wenn in einem  Schuljahr sehr viele Kinder (jüngere) Kinder angemeldet werden. Wir haben auf das Verfahren leider keinen Einfluss.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung sowie auf der Webseite „Kinderbetreuungskompass Bremen“.

 

Nach Ablauf der Frist und einem Abgleich sämtlicher Einrichtungen untereinander, können zu einem bestimmten, im Ablaufplan festgelegten Termin, die Zusagen versendet werden. 

 

Bitte beachten Sie: Sie erhalten mit der Zusage eine „Annahme- bzw. Absage-Erklärung“, die Sie unbedingt ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen an die Einrichtung zurück senden müssen, ansonsten kann der Platz anderweitig vergeben werden!

 

Sollten Sie keine Zusage erhalten, können Sie sich auf die Warteliste der Einrichtung setzen lassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass wir Ihre Anmeldung (mit Ihrem Einverständnis) an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung weiterleiten - dort wird versucht, einen geeigneten Platz in einer Einrichtung in Wohnortnähe für Ihr Kind zu finden. Auch über "PiB (Pflege in Bremen – Vermittlung von Tagesmüttern) können Eltern Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in der Kindertagespflege erhalten.

 

Bitte reichen Sie zur Berechnung des Beitrages alle nötigen Einkommensnachweise ein (dies gilt für die Hortgruppen). In unseren Einrichtungen für Kinder von 1 - 6 Jahren erheben wir einen Festbeitrag auf der Grundlage des Höchstbeitrages aus der jeweils gültigen Beitragstabelle des Landes Bremen. 

 

Sämtliche Formulare, sowie Informationen zu unseren Schließungszeiten, Notdiensten, Höhe der Beiträge, den AGB u. A. finden Sie auf der Seite DOWNLOADS