Wichtige Informationen zur Betreuung                  während der Corona-pandemie (bitte scrollen)


Informationen der Senatorin für Kinder & Bildung


Liebe Eltern,

 

 alle aktuellen Informationen der Senatorin für Kinder und Bildung zur Kindertagesbetreuung - auch rund um die Notbetreuung während der Corona-Pandemie - finden Sie auf der Seite der Behörde:

 

https://www.bildung.bremen.de/start-1459

 

auch Buten und Binnen veröffentlicht Neuigkeiten auf einer Corona-Seite“:

 

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/liveticker-corona-bremen-248.html

 


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Elterninfobrief der Senatorin für Kinder und Bildung / Notbetreuung ab 01.02.21
Elternschreiben Übergang in die Notbetre
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Eltern-Infobrief_Umsetzung Beschlüsse au
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Infoschreiben Mein KInd ist krank - Einr
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Für weitere Informationen bitte nach unten scrollen!


Aussetzung der Elternbeiträge für den zeitraum Jan. - März 2021

 

AM 09. Februar hat der Bremer Senat beschlossen, die Beitragspflicht für das 1. Quartal auszusetzen, um Eltern zu entlasten. Da die beiträge für januar und februar von den meisten eltern schon überwiesen wurden, erhalten die eltern von uns so bald wie möglich eine erstattung.

 

wir bitten um Verständnis, dass die erstattung nicht sofort erfolgen kann, da das arbeitsvolumen während der anmeldezeit sehr hoch ist und zunächst anhand der kontoauszüge alle zahlungseingänge für unsere Einrichtungen überprüft werden müssen.


Einrichtungsschließungen aufgrund von Quarantäne



2021 Tag der Offenen Tür - Entfällt

Liebe Eltern,

leider können wir aufgrund der corona-Pandemie keinen tag der offenen tür in unseren einrichtungen anbieten. 

 

wir werden uns bemühen ihre fragen ausführlich telefonisch zu beantworten. Fotos der einrichtungen können sie sich unter „unsere Einrichtungen“ ansehen.



Aktuelle Informationen zum Betrieb im neuen Kindergartenjahr 2020 / 2021

 

An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Informationen der senatorischen Behörde (Bildung) zu Hygieneregeln und dem eingeschränkten Regelbetrieb in verschiedenen Sprachen:


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Schreiben der Senatorin für Kinder und Bildung vom 13.10.2020
Brief an Kitas_13.10.20.pdf
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Reaktionsstufen-Plan der senatorischen Behörde für Kindertageseinrichtungen
Plan vom 13.10.2020
2020-10-13_Reaktionsstufen-Plan Kita.pdf
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Eltern-Infoschreiben_Betreuung_ab_8-2020
Eltern Infobrief Corona ab_8-2020.pdf
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Corona und Hygiene


Liebe Eltern,

 

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es laut dem Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/21 erlaubt ist, Kohorten, die von den Schulen im Rahmen des Infektionsschutzes und des Hygienekonzeptes eingerichtet wurden, zu „durchbrechen“, wenn es sich organisatorisch nicht vermeiden lässt. Dies ist z. B. der Fall, wenn an Schulen mehrere Kohorten für die Schüler*innenschaft eingerichtet wurden und sich diese Kohortenregelung in den Horteinrichtungen aus organisatorischen Gründen (Räume, Zusammensetzung der Hortgruppe, etc.) nicht umsetzen lässt. Das liegt u. a. daran, dass die Schulen ihre Kohorten nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, wie z. B. Gebäudetrakten einteilen.

 

Wir verstehen Ihre Sorge, dass sich dadurch das Infektionsrisiko für Ihr Kind erhöht. Wir achten in allen Einrichtungen deshalb penibel auf die Einhaltung der Hygieneregeln damit Kinder und Mitarbeiter*innen bestmöglich geschützt sind.

In jeder Einrichtung des Trägers wurde - zusätzlich zu den regulären Hygienekonzepten - ein/e Hygienebeauftragte/e bestimmt, der/die dafür Sorge, dass regelmäßig, mehrmals täglich, in der Einrichtung alle viel benutzten Oberflächen desinfiziert werden und dass die Hygieneregeln eingehalten werden.

 

Die Fachkräfte besprechen regelmäßig mit den Kindern die Hygieneregeln und deren Notwendigkeit und achten auf die Einhaltung.

 

Das Mittagessen wird in festen Gruppen eingenommen.

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Rahmenkonzept Schuljahr 2020 / 2021, Senatorin für Kinder und Bildung
Rahmenkonzept_Schulen.pdf
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Hygienehinweise
Hygienehinweise_Deu.pdf
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Hygieneregeln_SKB_Corona
Hygieneregeln_Corona_SBK.pdf
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RKI Hygienetipps
10 Hygienetipps.pdf
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Hygienemaßnahmen bei Atemwegsinfektionen
Hygienemaßnahmen_bei_Atemwegsinfektionen
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Corona Regelungen, Verordnungen, Infos


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Aktuelle Corona-Verordnung_14.7.20
Coronaverordnung_14.7.20.pdf
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Rahmenkonzept_Kita_SKB_8-2020
Rahmenkonzept_Kita.pdf
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Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb - Deutsch
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Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb Türkisch
eingeschränkter_Regelbetrieb_TR.pdf
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Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb Russisch
eingeschränkter_Regelbetrieb_Russisch.pd
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Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb Englisch
eingeschränkter_Regelbetrieb_Englisch.pd
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Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb Arabisch
2020-06-17 Aushang Kita_Arabisch.pdf
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Hygienehinweise Deutsch
Hygienehinweise_Deu.pdf
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Hygienehinweise Türkisch
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Hygienehinweise Russisch
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Hygienehinweise Englisch
hygienehinweise_A3_Englisch.pdf
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Hygienehinweise Arabisch
2020-06-17 Hygieneregeln_Arabisch.pdf
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Aktuelle Regelung ab dem 15. Juni 2020: Eingeschränkter Regelbetrieb

 

Unter Berücksichtigung aller bisher geltenden Hygieneregelungen nehmen alle Kindertageseinrichtungen ab dem 15.06.2020 den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf.

 

Alle Kinder, die für die Betreuung im laufenden Kindergarten- / Schuljahr (bis 31.07.2020) angemeldet sind, können ihre Kindertageseinrichtung, ggf. mit eingeschränktem Betreuungsumfang wieder aufsuchen.

 

Wir haben alle Eltern mit Schreiben vom 09. Juni über den aktuellen Stand der Betreuung informiert. Sie können den Info-Brief an dieser Stelle herunterladen.

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Eltern Infobrief Corona ab 15.6.20.pdf
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Aktuelle Regelung ab dem 01. Juni

  • Ab dem 01. Juni können maximal 12 Kinder im Elementar- und Hortbereich in einer Gruppe betreut werden.
  • Vorschulkinder können ihre Kita wieder besuchen.
  • In Krippengruppen gilt weiterhin die Obergrenze von 8 Kindern.

Alle Regelungen und Öffnungsschritte gelten vorbehaltlich der Einhaltung aller bestehenden Vorgaben zur Einhaltung der Hygienevorschriften, Trennung der Gruppen, Schutz von Risikogruppen, etc.

 

Solange die Corona-Pandemie Regelungen gelten und es keine/n Medikamente/Impfstoff zur Behandlung und zum Schutz gegen die Erkrankung Sars Cov 2 (Covid 19) gibt, müssen wir im Falle einer Infektion oder eines Verdachtsfalls ggf. eine Einrichtung schließen.

 


Eltern-Info-Schreiben Notbetreuung vom 13.05.2020

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Aktuelle Informationen zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Stand 13. Mai 2020
Eltern-Infobrief_Notbetreuung_13.5.20.pd
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Beitragserstattung ab Mai wegen Notbetreuung


Am 19.05. hat die Senatorin für Kinder und Bildung mitgeteilt, dass den Eltern die Kita/Hort-Beiträge für den Zeitraum Mai - Juli 2020 aufgrund der eingeschränkten Betreuungssituation erlassen werden.

 

Beiträge für den Monat Mai, die bereits überwiesen wurden, werden den Eltern automatisch zurücküberwiesen. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wir bitten um ein wenig Geduld.

 

Wir bitten alle Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben, diese für den Zeitraum bis Juli 2020 zu stornieren. Eltern, die die Beiträge weiter bezahlen müssen bei der Erstattung mit Verzögerungen rechnen, da die Überprüfung von Zahlungseingängen sowie Erstattungen zeitaufwändig ist.

Quelle: Senatspressestelle, 20.05.2020


Beitragserstattung im April 2020

Montag, 11.05.2020:

Die Beiträge für April 2020 wurden inzwischen an alle Eltern/Sorgeberechtigten, die beitragspflichtig sind, zurück überwiesen. 

 

Ob eine Erstattung für den Mai geplant ist, ist bisher noch nicht bekannt. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren.


Am 31. März hat die Senatorin für Kinder und Bildung Folgendes mitgeteilt:

Senatspressestelle (Zitat)

"Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremen sind seit dem 16. März aufgrund der Corona-Krise im Notbetrieb. Die regulären Betreuungsleistungen werden für längere Zeit nicht erbracht. Auf Vorschlag der Senatorin für Kinder und Bildung hat der Bremer Senat heute beschlossen (31.03.2020), die Beiträge für Krippen, Horte und die Mittagessenpauschale ab dem 1. April zu erstatten. Von dieser Erstattung profitieren alle zahlungspflichtigen Familien mit Kindern in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten – in Kindertageseinrichtungen (inklusive Elternvereinen), Hort und der Kindertagespflege. Kita-Kinder (Drei- bis Sechsjährige) und Kinder aus Familien mit Bremen-Pass sind bereits beitragsbefreit. Neben dem Betreuungsbeitrag wird auch die Verpflegungspauschale von 35 Euro erstattet. Dies betrifft alle Familien, deren Kinder ein Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung wahrnehmen und beitragspflichtig sind.

„Die reguläre Betreuungsleistung wird nicht erbracht, während sich die finanzielle Lage mancher Familien beispielsweise durch Reduzierung der Arbeitszeit und unbezahlte Urlaubstage drastisch verschlechtert. Die Maßnahme soll helfen, diese prekären Situationen in Familien zu mildern. Wir arbeiten jetzt an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung der Erstattung. Sobald dieser Prozess geklärt ist, werden wir umgehend die Eltern informieren“, erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Die Erstattung für die oben genannten Betroffenen läuft automatisiert, von den Erziehungsberechtigten müssen keine Anträge gestellt werden."

Aktualisierung vom 01.04.2020

Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder im Notdienst betreut werden.

 


Die Verwaltung ist aufgrund der aktuellen Situation für Besucher geschlossen.

 

Ihre Anträge werden bearbeitet. 

 

Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen an, da Ihre Anrufe aufgrund der eingeschränkten Besetzung des Büros eventuell nicht entgegengenommen werden können.

 

Die Beitragserstattung für April erfolgt automatisch, wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Bei wichtigen Anliegen erreichen Sie die Verwaltung unter kita.nord@gmx.de

 



Verwaltung / Erreichbarkeit

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Eltern von telefonischen Anfragen zum Status der Anmeldung (Eingang von Annahmeerklärungen / Unterlagen) abzusehen. In Zeiten von Krankheitsausfällen und Notdiensten können wir diese Anfragen leider nicht bearbeiten.

 

Eine persönliche Beratung oder die Abgabe von Unterlagen in der Verwaltung ist zurzeit nicht möglich. Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen, z. B. bei Fragen zur Notbetreuung für Ihr Kind, in der Verwaltung an (Tel.: 620 70 16).

 

Schreiben Sie uns eine Mail, so erreichen Sie uns am besten: kita.nord@gmx.de

 


Notbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie

 Anmeldung zur Notbetreuung:

 

Die Anmeldung zur Notbetreuung muss schriftlich erfolgen! Bitte laden Sie sich die „Selbstauskunft“ im Downloadbereich herunter und senden sie ausgefüllt, zusammen mit einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers (beide Eltern) über Arbeitstage und -zeiten sowie einer Information darüber, ob Sie im Homeoffice tätig sind, an unsere Verwaltung. 

 

Sie erhalten keine schriftliche Zusage für die Notbetreuung. Wenn die Aufnahmekriterien zutreffen können Sie Ihr Kind ab dem benötigten Termin in die Einrichtung bringen.

 

Wir behalten uns vor, die Betreuungszeiten an den aktuellen Bedarf anzupassen.

 

ACHTUNG: Sollten alle Plätze in der Notbetreuung schon vergeben sein oder die Kriterien nicht erfüllt sein, können wir Ihr Kind leider aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht aufnehmen. Sie erhalten in diesem Fall eine schriftlich Absage!


Liebe Eltern,

 

seit Montag, 16.03.2020, sind Kindertageseinrichtungen geschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Uns ist bewusst, dass dies die Familien vor teils große Herausforderungen stellt. Dennoch halten wir diese Maßnahmen für richtig und sinnvoll, um die Kinder, unsere Mitarbeiter*innen und die Familien zu schützen. 

 

Für Eltern, die in Einrichtungen und Organisationen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen tätig sind, wird eine eingeschränkte Notbetreuung angeboten.

 

Dies gilt, wenn beide Erziehungs-berechtigten in  sogenannten system-relevanten Bereichen arbeiten (s. Infobrief „Informationen Notbetreuung in Kitas“), bzw. ein/e Sorgeberechtigte/r alleinerziehend ist UND eine Betreuung des Kindes anderweitig nicht sichergestellt werden kann!

 

Kinder mit Atemwegserkrankungen oder Vorerkrankungen sind von der Notbetreuung ausgenommen.

 

Eltern, auf die diese Kriterien zutreffen - und die eine Notbetreuung benötigen, füllen bitte das Formular Anmeldung zum Kita Notdienst“ (unter Downloads)  aus und geben es - zusammen mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers - in der Einrichtung ab, in der das Kind sonst regulär betreut wird.

 

Sie können sich vorab auch telefonisch in Ihrer Einrichtung nach der möglichen Not-betreuung erkundigen.

 

Elternbeiträge sind auch in Zeiten von Notbetreuung weiterhin zu entrichten. Dies ist durch die entsprechenden gesetzl. Regelungen festgelegt.

 

Wir hoffen, dass Kinder, Eltern & Familien, unsere engagierten Mitarbeiter*innen und alle anderen, die in diesen Zeiten für ihre Mitmenschen im Einsatz sind, sich um ihre Familien und Nachbarn kümmern, gesund und gut durch diese Zeit kommen!