Die aktuelle Beitragstabelle tritt am 01.01.2017 in Kraft. Es gilt nach § 8 eine Übergangsvorschrift für das Kindergartenjahr 2016/2017, so dass die Beitragsordnung mit Stand 08.07.2008 bis zum 31.07.2017 weiterhin anzuwenden ist.
In der aktuellen Beitragstabelle finden Sie die rechtlichen Grundlagen (Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen), die Staffeltabellen der Einkommen sowie die dazu gehörige Höhe des für Sie geltenden Beitrags. Bitte beachten Sie, dass es sich um das Jahresbruttoeinkommen handelt und Sie sämtliche Einkünfte dazu rechnen müssen, z. B. Kindergeld, Mieteinnahmen, Renten, etc.
Einige wichtige Änderungen:
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder von Eltern oder des Elternteils, der nach § 1 Absatz 2 Satz 2 an die Stelle der Eltern tritt, gleichzeitig eine Tageseinrichtung, werden die jeweiligen Betreuungsbeiträge ermäßigt. Die Ermäßigung beträgt für das erste Kind 30 Prozent, für das zweite Kind 40 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 90 Prozent des für das in Anspruch genommene Betreuungsangebot zu zahlenden Betreuungsbeitrags nach Nummer 1 der Anlage.
Mittagessen:
Die Betreuungsangebote mit mindestens 6 Stunden täglich beinhalten die Teilnahme am Mittagessen; das Betreuungsangebot mit 5 Stunden täglich beinhaltet in der Regel die Teilnahme am Mittagessen. Hierfür wird ein zusätzlicher Verpflegungsbeitrag nach der Anlage erhoben.
Alle wichtigen Informationen im
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